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Golfanlage

Allgemeine Spielordnung

Allgemeine Spielordnung

Golf ist ein Sport, der sich nach Verhaltensrichtlinien (bislang Etikette genannt) und den gültigen Golfregeln richtet, die durch den Royal & Ancient Golf Club of St. Andrews und den Deutschen Golfverband vorgegeben ist.

Für den Golf-Club Landshut e.V. gilt folgende Allgemeine Spielordnung.

Spielberechtigung
  1. Die Berechtigung zum uneingeschränkten Spielen auf dem 18-Loch Platz des Golf-Club Landshut e.V. (in der Folge kurz: GCLA) setzt eine aktive Mitgliedschaft im GCLA oder in einem anderen anerkannten in- oder ausländischen Golf Club voraus. Gastspieler benötigen eine Stammvorgabe von -54, um gegen Greenfee ein Spielrecht zu erlangen.

  2. Die Benutzung von Kurzplatz, Driving-Range, Putting- und Pitching-Grüns ist jeder Person gestattet, sofern diese den Übungsbetrieb der Mitglieder des GCLA nicht beeinträchtigt.

  3. Kinder unter acht Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht Erwachsener auf dem Golfplatz und dem Golfgelände aufhalten.

  4. Das Spielen der Golfplätze setzt eine Reservierung und Anmeldung im Sekretariat voraus. Hierzu haben Gäste im Sekretariat ein Greenfee zu entrichten. Eine Anmeldung der Mitglieder hat in Form der Buchung einer Startzeit zu erfolgen.

  5. Sollte eine reservierte Startzeit nicht oder nicht komplett genutzt werden können, muss diese umgehend storniert werden. Ein wiederholter Verstoß hiergegen kann den zeitweiligen Verlust von Startzeiten oder zeitweiligen Ausschluss vom Reservierungssystem zur Folge haben.
Hausrecht
  1. Der GCLA übt sein Hausrecht auf der gesamten Golfanlage (Clubhaus, Nebengebäude und Plätze) durch den Vorstand, das Clubmanagement, das Greenkeeping und seine Angestellten oder dessen Beauftragte aus. Hinweise und Mitteilungen dieser Personen sind daher zu befolgen.

  2. Zur Durchführung von Greenfee-Kontrollen, Kontrollen des Spieltempos und Einhaltung der Verhaltensregeln sowie der Allgemeinen Spielordnung werden zeitweise Marschalls eingesetzt. Den Anweisungen der Marschalls ist Folge zu leisten. Die Marschalls sind bei Verstößen berechtigt, Strafen bis hin zu Platzverweisen auszusprechen.
Sicherheit von Spielern und Platzarbeitern
  1. Für die Sicherheit der Spieler und der Platzarbeiter ist gegenseitige Verständigung unabdingbare Voraussetzung. Bitte nehmen Sie Ruf- und/oder Zeichenkontakt mit anderen Spielern oder den Platzarbeitern auf, damit keine Gefahrensituationen entstehen können. Spielen Sie Ihren Ball in keinem Fall, wenn sich in Reichweite ihres Schlages Spieler oder Platzarbeiter befinden, mit denen zuvor keine Verständigung stattgefunden hat.

  2. Die Platzpflege hat grundsätzlich das Vorrecht vor dem Spieler.

  3. Das Spielen während eines Gewitters oder sonstigen Unwetter ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet und erfolgt bei Zuwiderhandlung auf eigene Gefahr.
Verhaltensrichtlinien

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.

Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Mit dem Trolley über das Vorgrün zu fahren.
  • Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen, den Schläger zu beschädigen und den Rasen zu beschädigen.
  • Einen Schläger in Richtung Golfbag zu werfen.
  • Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
  • Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.
  • Bestimmte Bereiche des Platzes sind durch entsprechende Beschilderungen als Biotope ausgewiesen. Das Betreten dieser Bereiche ist ganzjährig untersagt.

Strafe für einen Verstoß hiergegen:

  • Erster Verstoß – Ein Strafschlag
  • Zweiter Verstoß – Grundstrafe
  • Dritter Verstoß – Disqualifikation/Platzverweis

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

Golfausrüstung
  1. Das Spielen mehrerer Personen aus einer Golftasche ist untersagt.

  2. Das Mitnehmen oder Spielen mit Driving-Range Bällen ist verboten.

  3. Zuwiderhandlungen können zum Verlust des Spielrechts führen.
Kleiderordnung
  1. Auf dem Golfplatz wird dem Golfsport angemessene Bekleidung akzeptiert. Hierzu zählt traditionelle Golfbekleidung ebenso, wie moderne für den Golfsport bestimmte Golfbekleidung. Dies gilt auch für Kopfbedeckungen. Die Kleidung sollte in ordentlichem Zustand sein und ordentlich getragen werden.

  2. Golfschuhe sollen Softspikes oder Noppen aufweisen.

  3. Die Bekleidungsordnung gilt für Spieler, Caddies und begleitende Personen. Ihre Einhaltung wird überprüft und umgesetzt.
Platzsperre und Turniertage
  1. Sperrzeiten werden am Infoscreen im Clubhaus und an Tee 1 sowie in PcCaddie veröffentlicht und sind aus den aktuellen Informationen auf der Homepage des GCLA zu entnehmen.

  2. Die Nichtbeachtung dieser Sperrzeiten kann zu Sanktionen führen.

  3. Die Spielfolge im Anschluss an ein Turnier wird über die Startzeit oder einen Starter geregelt.
Haftung
  1. Benutzung der Golfanlage und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, mit Ausnahme von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten Verantwortlicher des Clubs.

  2. Im Rahmen einer Gruppenhaftpflicht sind alle Nutzungsberechtigten und Besucher der Golfanlage gegen bestimmte Gefahren subsidiär versichert. Eine Haftung des Golf Clubs für Schäden, die einem Benutzer oder einem Besucher entstehen können, jedoch über den vereinbarten Versicherungsumfang hinausgehen, oder durch die Versicherung nicht abgedeckt sind, ist ausgeschlossen. Für solche Schäden ist von Seiten des Benutzers eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Spielgruppen, Durchspielen und Vorrecht auf dem Platz
  1. Mehr als vier Spieler je Spielgruppe (Flight) sind nicht gestattet.

  2. Schnelleren Spielgruppen ist grundsätzlich unaufgefordert Gelegenheit zum Durchspielen zu geben, unabhängig davon, ob die Spielgruppe größer oder kleiner ist. Wochentags haben in der Regel schnellere Spielgruppen zu zweit unaufgefordertes Durchspielrecht gegenüber Spielgruppen zu dritt oder zu viert. Spielgruppen zu dritt haben wiederum Durchspielrecht gegenüber Spielgruppen zu viert. An Freitagen, Wochenenden und Feiertagen sollen sich die Spieler zu Dreier- oder Viererspielgruppen zusammenschließen. Ein unaufgefordertes Durchspielrecht für kleinere Partien gibt es am Wochenende nicht. Ein Durchspielrecht für jedwede Gruppe ergibt sich aber, sobald eine Spielgruppe den Anschluss an die davor spielende Gruppe um mindestens eine Spielbahn verloren oder mit dem Suchen nach Bällen begonnen hat, und die nachfolgende Spielgruppe, gleich welcher Größe, aufgelaufen ist. Den Anweisungen der Starter und der Marshalls ist Folge zu leisten.

  3. Einzelspielern muss kein Durchspielrecht eingeräumt werden. Insbesondere an Wochenenden sollten sich Einzelspieler mit anderen Einzelspielern oder Gruppen zusammenschließen. Während der Woche sollen größere Spielgruppen nachfolgende Einzelspieler zum Mitspielen auffordern oder der Spielsituation entsprechend das Durchspielen ermöglichen.

Sanktionierung

Verstöße gegen diese Allgemeine Spielbestimmungen können Strafen nach den DGV-Regeln und nach den Allgemeinen Wettspielbedingungen nach sich ziehen sowie zu Platzsperre führen.

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