MITGLIEDSCHAFT



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Mitgliedschaftsmodelle im Golfclub



Nachfolgend finden Sie alle aktuellen Varianten der Mitgliedschaft in unserem Golfclub. Neben speziellen Angeboten für Jugendliche, Studenten und Berufseinsteiger bieten wir grundsätzlich zwei Mitgliedschaftsmodelle an: die Vollmitgliedschaft und die Jahresmitgliedschaft. Bei der Vollmitgliedschaft wird nach Zahlung einer Aufnahmegebühr und eines Investitionszuschusses an den Golfclub ein deutlich geringer jährlicher Beitrag fällig als bei der Jahresmitgliedschaft.



Über die Aufnahmekonditionen und alle weiteren Details informiert Sie unser Clubmanager Alexander Lux sehr gerne auch in einem persönlichen Gespräch auf unserer Golfanlage. Kommen Sie einfach vorbei oder vereinbaren Sie vorab einen Termin unter management@golf-landshut.de oder 08704 / 8378.



Vollmitgliedschaft



zzgl. Aufnahmegebühr und Investitionszuschuss



* ab dem 81. Lebensjahr verringert sich der Mitgliedschaftsbeitrag um 40%



Jahresmitgliedschaft



bei monatlicher Zahlung 199,00 €
zzgl. 300,00 € einmaliger Bearbeitungsgebühr



* ab dem 81. Lebensjahr verringert sich der Mitgliedschaftsbeitrag um 40%



Vollmitgliedschaft U30



zzgl. Aufnahmegebühr und Investitionszuschuss



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Jahresmitgliedschaft U30



bei monatlicher Zahlung 112,00 €
zzgl. 300,00 € einmaliger Bearbeitungsgebühr



Vollmitgliedschaft U33



zzgl. Aufnahmegebühr und Investitionszuschuss



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Jahresmitgliedschaft U33



bei monatlicher Zahlung 148,00 €
zzgl. 300,00 € einmaliger Bearbeitungsgebühr



Bitte beachten! Die neue Beitragsordnung des Golfclub Landshut e. V. seit 01. Dezember 2025



Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studenten



Jahresbeitrag Kinder bis 6 Jahre 25,00 €



Jahresbeitrag Kinder 6 – 14 Jahre 110,00 €



Jahresbeitrag Jugendliche 15 – 18 Jahre 220,00 €



Jahresbeitrag Auszubildende und Studenten bis 27 Jahre* 515,00 €



ausschlaggebend für die Beitragsberechnung ist das Alter am 1. Januar des Jahres
* jährlicher Ausbildungsnachweis bzw. Studienbescheinigung erforderlich



Zweitmitgliedschaft



Zweitmitglieder sind Mitglieder mit Erstwohnsitz außerhalb der Stadt und des Landkreises Landshut, die bereits Mitglied in einem vom DGV anerkannten Golfclub (Heimatclub) sind und die in diesem Club über eine Mitgliedschaft verfügen, die im Wesentlichen einer Vollmitgliedschaft im Golfclub Landshut e.V. entspricht. Zweitmitglieder sind verpflichtet, jährlich bis zum 31. Januar einen Nachweis über ihre bestehende Mitgliedschaft im Heimatclub vorzulegen. Der DGV-Ausweis wird für Zweitmitglieder vom Heimatclub ausgestellt.



Passive Mitgliedschaft



Passive Mitglieder sind Mitglieder, die kein Spielrecht auf dem Golfplatz des Golfclub Landshut e.V. besitzen und keinen Golfsport auf den Clubanlagen ausüben. Passive Mitglieder können Kurzplatz, Übungsplatz und Driving-Range des Golfclub Landshut e.V. gegen Entrichtung einer ergänzenden Jahresgebühr in Höhe von 50 € nutzen (Mitgliedschaft „Passiv-Plus“). Ab dem 81. Lebensjahr verringert sich der Mitgliedschaftsbeitrag um 40%



Passive Mitglieder ohne DGV-anerkannte Spielberechtigung in Deutschland sind nicht berechtigt als Greenfee-Spieler auf dem Platz des Golf-Club Landshut e.V. zu spielen, sofern der Vorstand keine Ausnahmegenehmigung erteilt.