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Mitgliedschaftsmodelle im Golfclub
Nachfolgend finden Sie alle aktuellen Varianten der Mitgliedschaft in unserem Golfclub. Neben speziellen Angeboten für Jugendliche, Studenten und Berufseinsteiger bieten wir grundsätzlich zwei Mitgliedschaftsmodelle an: die Vollmitgliedschaft und die Jahresmitgliedschaft. Bei der Vollmitgliedschaft wird nach Zahlung einer Aufnahmegebühr und eines Investitionszuschusses an den Golfclub ein deutlich geringer jährlicher Beitrag fällig als bei der Jahresmitgliedschaft.
Über die Aufnahmekonditionen und alle weiteren Details informiert Sie unser Clubmanager Alexander Lux sehr gerne auch in einem persönlichen Gespräch auf unserer Golfanlage. Kommen Sie einfach vorbei oder vereinbaren Sie vorab einen Termin unter management@golf-landshut.de oder 08704 / 8378.
Vollmitgliedschaft
zzgl. Aufnahmegebühr und Investitionszuschuss
* ab dem 81. Lebensjahr verringert sich der Mitgliedschaftsbeitrag um 40%
Jahresmitgliedschaft
bei monatlicher Zahlung 199,00 €
zzgl. 300,00 € einmaliger Bearbeitungsgebühr
* ab dem 81. Lebensjahr verringert sich der Mitgliedschaftsbeitrag um 40%
Vollmitgliedschaft U30
zzgl. Aufnahmegebühr und Investitionszuschuss
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Jahresmitgliedschaft U30
bei monatlicher Zahlung 112,00 €
zzgl. 300,00 € einmaliger Bearbeitungsgebühr
Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studenten
Jahresbeitrag Kinder bis 6 Jahre 25,00 €
Jahresbeitrag Kinder 6 – 14 Jahre 110,00 € Jahresbeitrag Jugendliche 15 – 18 Jahre 220,00 €
Jahresbeitrag Auszubildende und Studenten bis 27 Jahre* 515,00 €
ausschlaggebend für die Beitragsberechnung ist das Alter am 1. Januar des Jahres
* jährlicher Ausbildungsnachweis bzw. Studienbescheinigung erforderlich
Zweitmitgliedschaft
Für die Zweitmitgliedschaft fällt eine Aufnahmegebühr an.
Voraussetzung ist eine aktive, ordentliche Mitgliedschaft in einem anerkannten Golfclub mit dortiger Handicap-Verwaltung und Hauptwohnsitz außerhalb des Landkreises Landshut.
Ein jährlicher Nachweis ist erforderlich.
Passive Mitgliedschaft
Passive Mitglieder sind Mitglieder, die vorübergehend, mindestens jedoch für die Dauer eines Kalenderjahres den Golfsport auf der Vereinsanlage nicht ausüben.